Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die durch unser Haus erbrachten Lieferungen und Leistungen, das Buchen von Räumlichkeiten sowie Veranstaltungen außer Haus.
Stand Januar 2021.
1. Mieten von Räumlichkeiten 1.1 Die Mietkosten für unser Adler Nest betragen 500,- € brutto.
1.2 Die Mietkosten beinhalten die Energiekosten, die Kosten für Bestuhlung, Tischdecken, Servietten, Besteck und Geschirr, Teelichter in Gläsern, die Nutzung der vorhandenen festen Raumtechnik, Hausmeister- und übliche Reinigungsleistungen. Auf Ziff. 7.2 wird verwiesen.
1.3 Ab einem Veranstaltungsumsatz von 6.500,- € entfallen die 500,- €. 1.4 Die Untervermietung unserer Räumlichkeiten ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung gestattet. Soweit ein Kunde ohne unsere Zustimmung eine politische oder religiöse Veranstaltung durchführt und/oder der begründete Verdacht besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder den unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle Höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
2. Speisen
2.1 Ein "À la Carte-Service“ wird nur bei Veranstaltungen bis zu 8 Personen gewährt, oder, soweit er zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2 Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl angeboten werden.
2.3. Das Mitbringen eigener Lebensmittel und Getränke durch den Kunden ist nur gestattet, wenn dieses zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Wir behalten uns ausdrücklich vor, hierfür eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen, die sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung ergibt.
2.4 Für mitgebrachte Lebensmittel wie z.B. Kuchen oder auch Getränke, sowie für Lebensmittel, die Gäste nicht in unserem Haus verzehren, sondern für den Verzehr außerhalb des Betriebs mitnehmen, übernehmen wir keine Haftung, soweit nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens durch uns zu vertreten ist.
2.5 Bei Veranstaltungen in unserem Haus ist der Kunde verpflichtet, uns bis spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn über Allergien und Unverträglichkeiten seiner Gäste zu informieren. Für Unverträglichkeiten, über die wir nicht vorab informiert wurden, übernehmen wir keine Haftung. Soweit aufgrund einer verspäteten Information über Allergien und Unverträglichkeiten zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Kunde.
3. Nicht-Gastronomische Leistungen
3.1 Nicht-Gastronomische Leistungen wie Musik, Sonderdrucke von Menü-Karten oder auch besondere Blumendekorationen, sowie hierfür etwaig anfallende Gebühren, Steuern und Abgaben sind durch den Kunden zu tragen und werden gesondert berechnet.
3.2 Soweit Dritte wie z.B. Musiker oder Künstler für Veranstaltungen des Kunden zu beauftragen sind, erfolgt dieses unmittelbar durch den Kunden. Soweit der Kunde eine Beauftragung über unser Haus wünscht, erfolgt dieses in seinem Namen und Auftrag. Der Kunde bleibt unmittelbarer Auftraggeber dieser Leistungen. Er hat sämtliche Gagen, Gebühren, einschließlich u.a. GEMA-Gebühren, etwaig anfallende Steuern und Abgaben, wie z.B. Künstlersozialabgaben, zu tragen und haftet hierfür vollumfänglich. Dem Kunden obliegt die Auswahl und Überwachung der Auftragsausführung.
3.3 Die Durchführung von Feuerwerk ist aufgrund der Lage unseres Hauses in einem Wohngebiet nicht gestattet. Soweit ein Kunde die Durchführung eines Feuerwerks wünscht, sind hierfür gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Etwaig benötigte städtische Genehmigungen und Gebühren sind durch den Kunden zu tragen.
4. Durchführung der Veranstaltung, Personaleinsatz
4.1 Aufgrund der Lage unseres Hauses ist die Musik ab 01:00 Uhr leise zu stellen und ab 02:00 Uhr ganz auszuschalten. Ab 22:00 Uhr sind die Ausgangstüren geschlossen zu halten.
4.2 Unsere Veranstaltungskalkulation beruht darauf, dass unser Personal 9 Stunden tätig ist. Hierzu zählen zwei Stunden Rüstzeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung. Soweit eine Veranstaltung mehr als 8 Stunden andauert, sind darüberhinausgehende Personalkosten durch den Kunden zu tragen. Dieses wird im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
4.3 Für die Planung, Besprechung und Durchführung von Außerhaus-Veranstaltungen stellen wir Personalkosten gesondert in Rechnung. Für Service- und Küchenmitarbeiter 29,50 € pro angefangene Stunde Für Serviceleiter/Küchenchef 38,50 € pro angefangene Stunde Für Jan Bimboes 120,- € pro angefangene Stunde bei Veranstaltungen Berechnungsgrundlage hierfür ist Abfahrt und Ankunft Rammingen. Tagessätze: für Jan Bimboes 600,00 € halber Tag (bis 6 Stunden), 1200 € ganzer Tag (bis 10 Stunden) Büro- und Besprechungszeiten von Jan Bimboes je nach Aufwand, pro Stunde 60,00 €
4.4 Bei Veranstaltungen, die nach 2.00 Uhr nachts andauern, berechnen wir für jede angefangene Stunde einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 100.- €, brutto für jeden tätigen Mitarbeiter unseres Hauses.
4.5 Mittagsveranstaltungen werden grundsätzlich von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr anberaumt. Für jede darüber hinaus gehende Stunde berechnen wir zusätzliche Personalkosten in Höhe von 40,- € brutto pro tätigen Mitarbeiter.
4.6 Sollten vom Veranstalter weitere Räume unseres Hauses für z.B. eine Trauung im Garten oder eine Kaffeetafel im Restaurant oder auf der Terrasse genutzt werden, berechnen wir hierfür eine Pauschale von 150,00 €. Diese inkludierten Tische, Stühle und Tischdecken sowie Um- und Aufbau. Für Bank-oder Stuhlhusen berechnen wir pro Stück 10,-€ Leihgebühr.
5. Leistungsabrechnung, Stornierung
5.1 Mit Auftragsbestätigung rechnen wir eine Reservierungsgebühr in Höhe von 10 % des erwarteten Umsatzes, mindestens jedoch 500,- € brutto ab. Der genannte Betrag ist innerhalb von zwei Wochen zu überweisen. Eine verbindliche Buchung liegt erst nach dem Geldeingang vor. Die Reservierungsgebühr wird auf die Rechnungssumme angerechnet.
5.2 Bei einer Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungstermin wird die überwiesene Reservierungsgebühr als Bearbeitungsgebühr betrachtet und einbehalten.
5.3 Bei Veranstaltungen, an denen 20 und mehr Personen teilnehmen, berechnen wir, spätestens 120 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin, eine Anzahlung in Höhe des Menüpreises, mindestens jedoch in Höhe von 60,- € pro eingeplante Person. Soweit die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet wird, steht uns ein Rücktrittsrecht zu. Einen hierdurch entstehenden Schaden trägt der Kunde gem. Ziff. 5.5.
5.4 Etwaige Veränderungen der Gästezahl sind bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Soweit eine Reduzierung der Gäste nicht bis drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wurde, trägt der Kunde den vollen Preis für die vereinbarten Speisen. Soweit sich die Anzahl der Gäste erhöht und dieses nicht rechtzeitig mitgeteilt wird, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die vereinbarten Speisen und Getränke in dem erforderlichen Umfang bereitgestellt werden können.
5.5 Stornierungsgebühren 5.5.1 Bei Stornierung einer Veranstaltung ab 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 40,- € brutto pro eingeplante Person.
5.5.2 Bei Stornierung einer Veranstaltung ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir den vereinbarten Auftragswert der vereinbarten Speisen. Zudem wird der durchschnittliche Getränkeverzehr in unserem Haus mit dem Durchschnittswert von 40,- € brutto pro Person in Ansatz gebracht.
5.5.3 Soweit uns ein darüberhinausgehender Schaden entsteht, werden wir diesen unter Vorlage entsprechender Belege geltend machen.
5.6 Die Abrechnung der durch uns erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis der Auftragsbestätigung sowie des tatsächlichen Verzehrs der Gäste. Der Kunde haftet dabei für alle Bestellungen seiner Gäste.
5.7 Soweit der Kunde nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber gemeinsam mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Unsere Preise sind Endpreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders in Angebot und Auftragsbestätigung ausgewiesen.
6.2 Bei Bestellungen, die mehr als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung aufgegeben wurden, behalten wir uns eine Anpassung der Preise entsprechend der Marktlage vor. Grundsätzlich führen wir eine Preiserhöhung um 5 % pro Jahr auf unsere angebotenen Speisen, Getränke und Dienstleistungen durch.
6.3 Unsere Rechnungen sind zahlbar unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung in bar, mit EC-Karte oder durch Überweisung binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto.
6.4 Die Zahlung mit Kreditkarte ist nur bei besonderer Vereinbarung möglich. Hierfür erheben wir eine Gebühr von 3 % vom Rechnungsbetrag.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Durch den Kunden mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen. Gegenstände, die nicht bis 14 Tage nach Veranstaltungsende abgeholt wurden, werden auf Kosten des Kunden entsorgt.
7.2 Unsere Miete für Veranstaltungsräume beinhaltet die üblichen Reinigungskosten für, im Rahmen solcher Veranstaltungen, zu erwartender Verunreinigungen. Soweit aufgrund durch den Kunden mitgebrachter Gegenstände wie insbesondere, jedoch nicht abschließend, Konfettibomben oder Reis sowie starker Verunreinigungen, z.B. der WC- und Außenanlagen, eine über eine übliche Reinigung hinausgehende Reinigung erforderlich ist, trägt der Kunde die darüberhinausgehenden Kosten.
7.3 Der Kunde haftet für Sachbeschädigungen durch seine Gäste und aufgrund dessen erforderlicher Renovierungsarbeiten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Gerne beraten wir unsere Kunden. Für jede Veranstaltung nehmen wir uns 10 Stunden für Beratungsgespräche Zeit. Darüberhinausgehende Beratungsstunden rechnen wir mit 60,- € brutto pro angefangener Stunde ab. 8.2 Erfüllungsort für die durch uns erbrachten Leistungen ist Rammingen.
8.3 Soweit ein abweichender Gerichtsstand vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand Ulm, ansonsten der Sitz der jeweils beklagten Partei.